BAEK Patientensicherheit

Seite 3 von 17 Positionspapier der Bundesärztekammer Für Behandlungsqualität und -sicherheit zu sorgen – „salus aegroti suprema lex” und „primum nihil nocere“ – steht seit jeher im Zentrum ärztlichen Handelns. Qualität und Sicherheit werden dabei als „Systemansatz“ verstanden, der das Zusammenwirken von handelnden Personen und Behandlungskontext mit dem Ziel der Fehlerprävention in den Blick nimmt. Hintergrund: Patientensicherheit als Systemansatz Patientensicherheit, d.h. aktive Fehlerprävention ist für Ärztinnen und Ärzte keine neue oder zusätzliche Aufgabe, sondern Kern des ärztlichen Selbstverständnisses. Dementsprechend konzentriert sich auch der staatliche Auftrag der Ärztekammern, für die Qualität der ärztlichen Berufsausübung Sorge zu tragen, auf die Gewährleistung von Qualität und Sicherheit in der Patientenversorgung. „Neu“ – konkret seit Veröffentlichung des Berichtes „To Err is Human“ im Jahr 1999 – ist, dass die Erkenntnisse aus der Risikoforschung, die für Hochrisikobereiche wie die Luftfahrt, Chemieindustrie oder Kernkraftwerke vorliegen, auch für die Arbeitsorganisation in der Medizin gelten. Demnach werden Fehler und vermeidbare Schäden weniger durch das schuldhafte Handeln und Versagen von einzelnen Personen verursacht, als vielmehr durch Schwachstellen in der Organisation, die fehlerhafte Abläufe begünstigen. Erfolgreiche Fehlerprävention setzt deshalb sowohl bei der fachlichprofessionellen Kompetenz der Akteure an als auch bei den Rahmenbedingungen, in die das jeweilige Handeln eingebettet ist. Dies gilt für Piloten wie für Ärzte. Patientensicherheit

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