Aus ärztlicher Perspektive ist entscheidend, dass nicht nur die Tätigkeiten der direkten Patientenversorgung abgebildet werden. Ein Instrument zur Personalbemessung muss darüber hinaus auch die weiteren ärztlichen Aufgaben und Pflichten im Blick haben.

Dazu zählen gesetzliche und regulative Beauftragungen, Qualitätssicherung, Führungsaufgaben, Tätigkeiten im Rahmen von Weiterbildung, Fortbildung und Ausbildung, Vernetzung und Kooperation, Administration, Organisation und Dokumentation sowie ärztliche Tätigkeiten im Rahmen der Versorgung besonderer versorgungsaufwändiger Patientengruppen.

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